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Füllkörper für Querstrom-Kühltürme
Generell kann jeder Kreuzstruktur-Füllkörper so zugeschnitten werden, dass er in einen Querstrom-Kühlturm eingebaut werden kann. Allerdings ist dieser Füllkörper nicht ideal für die gestellten Anforderungen. Aus diesem Grund hat die GEA 2H Water Technologies GmbH eine spezielle Produktserie für Querstrom-Kühltürme entwickelt. Die Füllkörpertiefe (in Luftrichtung) und die Neigung gegen die Luftströmung sind von der Kühlturmkonstruktion abhängig. GEA 2H kann Füllkörpertiefen von 300 und 600 mm anbieten. Die Kombination dieser Tiefen erlaubt die Anpassung an die verschiedenen Kühlturmabmessungen (z.B. 300 + 600 = 900 mm). In den meisten Querstrom-Kühltürmen sind die Füllkörper gegen die Luftströmung geneigt (z.B. 10°). GEA 2H liefert die Füllkörper für Querstrom-Kühltürme in dem gewünschten Zuschnitt. Die Füllkörper der Serie KSN können zusätzlich mit einem integrierten Tropfenabscheiderbereich (KSA) und einem Jalousiebreich (KSB) geliefert werden. Die KSA Füllkörperblöcke müssen im Luftauslass, also zur Kühlturminnenseite, montiert werden. Die Kanäle des Tropfenabscheiderbereiches müssen aufwärts gerichtet sein, damit sie bis zu einer Luftgeschwindigkeit von ca. 3.5 m/s wirksam sind. Bei höheren Luftgeschwindigkeiten ist ein zusätzlicher Tropfenabscheider (z.B. TEP 130) hinter dem KSA-Block in einem Abstand von 300 mm erforderlich. Anwendungsbeispiel
Diese Information wurde von uns sorgfältig erstellt. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Erreichung der angegebenen Leistungsdaten von der Einhaltung bestimmter Randbedingungen abhängig ist und daher im konkreten Einzelfall variieren kann. Wir behalten uns ferner vor, jederzeit und ohne Ankündigung Änderungen vorzunehmen. Wir empfehlen daher dringend, (i) bei Verwendung der Information für eine konkrete Projektplanung die Gültigkeit der vorliegenden Fassung von GEA 2H bestätigen zu lassen und (ii) eine Überprüfung der angegebenen Leistungsdaten anhand der tatsächlichen Rahmenbedingungen vorzunehmen. GEA 2H übernimmt keine Verantwortung für Folgen, die aus der Nichtbeachtung dieser Empfehlung entstehen. |
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